VERSICHERUNGEN FÜR GOLFANLAGEN

 

Gebäudeversicherung

    Die Gebäude sind ein wertvoller Bestandteil einer Golfanlage.
    So kann z.B. durch einen Brand schnell ein Großteil Ihres Kapitals zerstört werden.

    Hier empfehlen wir Ihnen, eine umfassende Gebäudeversicherung abzuschließen.
    Wir beraten Sie gern.
 

Inhaltsversicherung

    Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes sollten versichert werden, da sie doch einen erheblichen Wert darstellen.

    Im Rahmen der ”Geschäfts-Inhaltsversicherung” bieten wir Ihnen einen umfangreichen Versicherungsschutz an.
 

Betriebshaftpflicht

    Im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler für einen verschuldeten Unfall oder ein Missgeschick im Geschäftsleben in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich für Schadensersatz für Schäden Dritter.
    Die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe können grundlegende Auswirkungen haben.

    Daher empfiehlt sich, für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Oft fordern Banken eine solche Versicherungspolice für eine Kreditvergabe. Wir bieten Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Modell.
 

Betriebsunterbrechungsversicherung

Betriebsunterbrechungs- versicherung

    Durch einen größeren Sachschaden kann es dazu kommen, dass die Einrichtung über eine geraume Zeitspanne geschlossen werden muss. Dies kann enorme Auswirkungen auf die existenzielle Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens haben.

    Um dies abzusichern, bieten wir Ihnen eine Betriebsunterbrechungsversicherung an.
 

Maschinen- und Bewässerungsanlagenversicherung

Maschinen- und Bewässerungsanlagen- versicherung

    In jedem Betrieb gibt es sowohl stationäre wie auch transportable Maschinen und Anlagen. Diese sollten vor unvorhersehbaren Schäden versichert werden.

    Diese Versicherung erstellen wir auf individueller Basis Ihres Betriebes.
 

Elektronikversicherung

    Mit dieser Versicherung lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Hierzu zählen auch Datenträger, wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind und Daten, wenn sie für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, d.h. das Betriebssystem ist mitversichert.